Gericht verbietet Datenautomatik bei Handytarifen

Gericht verbietet Datenautomatik bei Handytarifen - MobileSpeedtest.de
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Weiter surfen, obwohl das Datenvolumen aufgebraucht ist? Viele Provider bieten mit einer Datenautomatik diese Möglichkeit an. Doch jetzt entschied das Münchner Landgericht dieses Tarif-Modell für unzulässig, weil hierdurch Kunden benachteiligt würden.

Obwohl das Urteil (Az.: 12 O 13022/15) des Landgerichts München 1 noch nicht rechtskräftig ist, hat der beklagte Anbieter o2 / Telefonica nach dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits angekündigt in Berufung zu gehen.

Im Urteil geht es darum, dass eine Freischaltung von zusätzlichem kostenpflichtigen Datenvolumen zur Internetnutzung, eine sog. Datenautomatik, ebenso unrechtmäßig sei wie ein Upgrade in einen teureren Tarif. Diese Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung des jeweiligen Kunden.

Was ist Datenautomatik?

Im verhandelten Fall, funktionierte die o2 Datenautomatik wie in vielen bekannten Tarifen der großen deutschen Anbieter. Sobald man das vereinbarte Datentransfervolumen aufgebraucht hat, werden automatisch weitere 100 MB Datenvolumen kostenpflichtig hinzugebucht. Und das bis zu drei mal monatlich, ohne dass der Kunde dem widersprechen kann.

Außerdem wurde der Kunde auf einen Tarif mit höherer Grundgebühr hochgestuft, wenn dieses zusätzliche Datenvolumen (300 MB) an drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen ausgeschöpft worden ist. Es war für Kunden, die hiermit nicht einverstanden waren zwar grundsätzlich möglich in den vereinbarten Tarif zurückzukehren, allerdings erst im nächsten Abrechnungszeitraum.

Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden

Damit ist jetzt Schluss. Denn diese Vertragsklauseln werden durch das Landgericht unwirksam. Die eigentliche Leistung des Mobilfunkvertrags sei bereits durch die monatliche Grundgebühr bezahlt. Sowohl das automatische Tarif-Upgrade als auch die automatische Vergrößerung des Datenvolumens stellten eine einseitige Änderung des Hauptleistungsversprechens dar.

Entgelte für zusätzliche Leistungen sind gemäß Münchner Landgericht, nur zulässig, wenn der Kunde jeder weiteren Zahlung aktiv zustimme. Es reiche demnach nicht aus, das Zusatzentgelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln oder den Kunden per Kurznachricht über die vorgenommene Leistungserweiterung zu informieren.

Telefónica hält an Datenautomatik fest

Inzwischen ließ Telefónica mitteilen, dass man eingedenk der Berufung an der Daten-Automatik bei den angezweifelten o2 Blue-Tarifen festhalten wolle, schließlich sei man von der Zulässigkeit dieses Angebotes überzeugt.

Auch Vodafone bietet Tarife mit automatischem Tarif-Upgrade an. Deshalb klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband auch gegen deren sog. SpeedGo-Funktion. Über die Zulässigkeit dieser Datenautomatik wird am 12. August 2016 in Düsseldorf verhandelt.

Der Vollständigkeit zuliebe soll hier noch erwähnt sein, dass die Telekom bzw. T-Mobile nach eigenen Aussagen auf diese Praxis verzichtet. Hier drosselt man stattdessen die Surfgeschwindigkeit bei Überschreiten des vereinbarten Datenvolumens.